Datenschutzerklärung
Stand: 22.10.2026
1. Verantwortliche Stelle
EPD² – Partei in Gründung.
Betreiber dieser Website und Verantwortlicher für die hier beschriebene Verarbeitung:
EPD Plattform e.V.
Schumannstraße 16
10117 Berlin
Vertreten durch den Vorstand: Vladimir Lebedev
Telefon: 030 69201686
E-Mail: info@epd-partei.de
2. Datenschutzbeauftragte
N. Edelmann
Rechtsanwältin
Seeburger Str. 25 A
13581 Berlin
E-Mail: datenschutzbeauftragte@epd-partei.de
Diese Angaben ergänzen den Verantwortlichen, ersetzen ihn aber nicht.
3. Erhebung personenbezogener Daten
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (DSGVO) und nur so viel wie notwendig.
4. Zwecke der Verarbeitung
Im Testbetrieb verarbeiten wir Daten für die Kontoanmeldung, freiwillige Profilangaben, regionale Zuordnung, Initiativen und Diskussionen, Nachrichten und Support, Testanträge, die freiwillige Identitätsprüfung und unverbindliche Testabstimmungen. Welche Daten, Empfänger, Rechtsgrundlagen und Speicherfristen für die einzelne Funktion gelten, erläutern die folgenden Abschnitte. Rechtswirksame Parteiwahlen werden hier nicht durchgeführt.
5. Meine Daten / Teilnehmerprofil
Im Bereich „Meine Daten“ können personenbezogene Angaben zum eigenen Teilnehmerprofil hinterlegt und verwaltet werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Anrede;
- Vor- und Nachname;
- Geburtsdatum;
- Staatsangehörigkeit beziehungsweise Staatsangehörigkeiten;
- Staatenlosigkeit;
- Hauptwohnsitz;
- Postanschrift;
- Telefonnummer;
- Ausbildung;
- Beruf;
- Sprachen;
- bevorzugte Sprache;
- aus der Anschrift abgeleitete territoriale Zuordnungen.
Zwecke der Verarbeitung
Die Angaben werden verarbeitet, um
- das persönliche Benutzer- und Teilnehmerprofil bereitzustellen;
- die Person eindeutig dem eigenen Konto zuzuordnen;
- altersabhängige oder verfahrensbezogene Voraussetzungen prüfen zu können;
- die zuständige territoriale Gliederung beziehungsweise den räumlichen Zuständigkeitsbereich zu bestimmen;
- Verfahren, Anträge und Beteiligungsmöglichkeiten dem richtigen organisatorischen oder territorialen Bereich zuzuordnen;
- erforderliche Kommunikation und Zustellungen zu ermöglichen;
- dem Nutzer die eigenen gespeicherten Daten, deren Historie, Berichtigung und Export bereitzustellen.
Nicht jede Angabe ist für jede Nutzung erforderlich.
Pflichtangaben werden nur dort verlangt, wo sie für die jeweilige Funktion, das konkrete Verfahren oder eine gesetzliche beziehungsweise satzungsmäßige Voraussetzung erforderlich sind.
Freiwillige Angaben
Angaben zu Ausbildung, Beruf, Sprachen und bevorzugter Sprache sind grundsätzlich freiwillig, soweit sie nicht im Einzelfall für eine ausdrücklich benannte Funktion erforderlich sind.
Aus einer freiwilligen Nichtangabe dürfen keine Nachteile entstehen, soweit die betreffende Angabe nicht für ein konkretes Verfahren erforderlich ist.
Geburtsdatum
Das Geburtsdatum kann insbesondere zur Prüfung altersabhängiger Voraussetzungen verwendet werden.
Es wird nicht dazu verwendet, aus dem Alter politische Auffassungen, Interessen oder sonstige nicht erforderliche Merkmale abzuleiten.
Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit wird als eigenständiges personenbezogenes Merkmal geführt.
Sie wird nicht aus der Anschrift abgeleitet.
Eine Staatsangehörigkeit begründet für sich allein weder Mitgliedschaft noch eine allgemeine Teilnahme- oder Stimmberechtigung.
Soweit die Staatsangehörigkeit für ein bestimmtes Verfahren rechtlich erforderlich ist, wird sie ausschließlich für diese konkrete Prüfung verwendet.
Adresse und territoriale Zuordnung
Die Anschrift kann verwendet werden, um automatisiert den zuständigen territorialen Bereich zu bestimmen.
Hierzu werden amtliche Geodaten und Adressdaten verwendet.
Die territoriale Zuordnung wird nicht vom Benutzer frei festgelegt, wenn sie aus der Anschrift eindeutig bestimmt werden kann.
Kann eine eindeutige Zuordnung nicht vorgenommen werden, wird kein Ergebnis geraten. Der Fall erhält einen Prüfstatus.
Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung erfolgt je nach konkretem Zweck auf der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage.
Soweit Angaben erforderlich sind, um ein vom Nutzer gewünschtes Konto, Teilnehmerprofil oder eine angeforderte Funktion bereitzustellen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Soweit eine Verarbeitung zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Freiwillige Profilangaben, die für die Nutzung der Plattform oder ein konkretes Verfahren nicht erforderlich sind, werden nur auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeitet.
Soweit Daten im Zusammenhang mit einer politischen Partei oder politischen Betätigung Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen und deshalb besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind, erfolgt die Verarbeitung nur, soweit eine einschlägige Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegt.
Insbesondere kann Art. 9 Abs. 2 lit. d DSGVO für die rechtmäßige Tätigkeit einer politischen Organisation einschlägig sein, soweit dessen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.
Eine Weitergabe solcher Daten außerhalb der Organisation erfolgt nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage oder erforderliche Einwilligung.
Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind oder gesetzliche beziehungsweise satzungsmäßige Aufbewahrungspflichten bestehen.
Freiwillige Profilangaben werden nach Löschung durch den Nutzer oder nach Widerruf der zugrunde liegenden Einwilligung aus dem aktiven Profil entfernt, soweit keine andere Rechtsgrundlage eine weitere Verarbeitung rechtfertigt.
Territoriale Zuordnungen werden neu bestimmt, wenn sich die maßgebliche Anschrift ändert.
Historische und auditpflichtige Verfahrensdaten werden nur in dem Umfang aufbewahrt, der für Nachweis-, Rechts- oder Revisionszwecke erforderlich ist.
Rechte der betroffenen Person
Die betroffene Person hat nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf:
- Auskunft;
- Berichtigung;
- Löschung;
- Einschränkung der Verarbeitung;
- Datenübertragbarkeit;
- Widerspruch;
- Widerruf einer erteilten Einwilligung.
Ein Widerruf wirkt für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.
6. Mitgliedsantrag
Status PROBNIK
Testbetrieb – rechtlich unwirksam
Der Mitgliedsantrag in PROBNIK ist ein Test und rechtlich unwirksam. Er begründet keine Mitgliedschaft und ist kein Aufnahmeantrag nach der Satzung. Alle Anträge aus dem Testbetrieb werden annulliert.
Wenn Sie im Bürgerbereich unter „Mitgliedschaft“ einen Mitgliedsantrag stellen, verarbeiten wir die Angaben, die der Antragsweg nach § 3 der Satzung (Entwurf) vorsieht. Im Testbetrieb dient das nur der Erprobung dieses Wegs; der Antrag ist kein Aufnahmeantrag und wird annulliert. Verarbeitet werden:
- Ihre Angaben aus „Meine Daten“: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Hauptwohnsitz und Telefonnummer. Sie werden nicht erneut abgefragt und nicht in den Antrag kopiert; die Eingangsbestätigung enthält nur eine Prüfsumme der beim Einreichen angezeigten Angaben;
- Ihre Erklärungen: ob Sie Mitglied einer anderen politischen Partei sind (nein / ja / beendet, Nachweis folgt), ob Sie Mitglied einer Wählervereinigung, Bürgerinitiative, politischen Vereinigung, Gewerkschaft oder eines sonstigen Vereins sind (ja / nein) und ob daraus ein erheblicher Interessenkonflikt entstehen könnte (ja / nein). Namen von Parteien oder Vereinigungen fragen wir nicht ab;
- Ihre Anerkennung der Satzung und der Grundsätze mit der Version, die Sie anerkannt haben, und dem Zeitpunkt;
- die Eingangsbestätigung: Antragsnummer, Zeitpunkt, Formularversion, zuständige Stelle, gegebenenfalls den Hinweis auf die Prüfung eines möglichen Interessenkonflikts durch eine Person und eine Prüfsumme. Ein Antrag kann erst eingereicht werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind; bis dahin bleibt nur Ihr Entwurf gespeichert.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Ein Mitgliedsantrag und Angaben zu Parteimitgliedschaften lassen politische Meinungen erkennen, die Angabe zu einer Gewerkschaft kann eine Gewerkschaftszugehörigkeit erkennen lassen (Art. 9 Abs. 1 DSGVO).
Zweck und Rechtsgrundlage
Prüfung und Entscheidung über Aufnahmeanträge (Satzung § 3 Nr. 10–14), im Testbetrieb die Erprobung dieses Wegs: Ein Antrag aus dem Testbetrieb ist kein Aufnahmeantrag und wird annulliert. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 lit. d DSGVO (Verarbeitung durch eine politische Partei im Rahmen ihrer Tätigkeit, bezogen auf Mitglieder und Personen, die im Zusammenhang mit ihrem Tätigkeitszweck regelmäßige Kontakte mit ihr unterhalten).
Wer Ihren Antrag sieht
Sie selbst. Über die Aufnahme entscheidet der zuständige Vorstand, solange kein zuständiger Gebietsverband besteht der Bundesvorstand (Satzung § 3 Nr. 13). In PROBNIK ist dafür niemand berechtigt; Anträge aus dem Testbetrieb werden annulliert. Keine Entscheidung über Ihren Antrag wird allein durch ein automatisiertes System getroffen (Satzung Nr. 95; Art. 22 DSGVO). Mit dem Einreichen werden Sie nicht Mitglied: Die Mitgliedschaft beginnt erst mit der Aufnahmeentscheidung (Satzung § 3 Nr. 14).
Unter 16 Jahren kann kein Antrag gestellt werden (Satzung § 3 Nr. 10); Erklärungen von Personen unter 16 Jahren werden nicht gespeichert.
Speicherdauer
Im Testbetrieb gibt es keine rechtswirksame Aufnahmeentscheidung: Anträge aus dem Testbetrieb werden annulliert. Die Angaben annullierter Testanträge werden spätestens am Tag der offiziellen Parteigründung gelöscht. Die freiwillige Zustimmung zum Behalten eines Kontos übernimmt keinen Testantrag in ein echtes Aufnahmeverfahren (Abschnitt 10). Für die Bestätigung werden sie nicht verwendet: Sie ist ein neuer Aufnahmeantrag in Textform, für den die Erklärungen der Satzung neu abgegeben werden. Für Aufnahmeanträge nach der Satzung gilt: bis zur Aufnahmeentscheidung und, bei Ablehnung, bis zum Ablauf der Frist für die Anrufung des Parteischiedsgerichts (ein Monat) beziehungsweise bis zum Abschluss eines Verfahrens; bei Aufnahme als Teil der Mitgliederunterlagen für die Dauer der Mitgliedschaft.
Ihre Rechte
Auskunft, Berichtigung (über „Meine Daten“), Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 15–21 und 77 DSGVO.
7. Initiativen
Initiativen, die Sie im Bürgerbereich einreichen, kann jede Besucherin und jeder Besucher der Website lesen, auch ohne Anmeldung: unter „Initiativen“ und auf der eigenen Seite jeder Initiative, zusammen mit ihren Kommentaren. Das gilt auch für Mitgliederinitiativen, etwa die Diskussion über die Gründung eines Landesverbands, und für Programm-Vorschläge aus der Programmwerkstatt. Ausgenommen sind Entwürfe.
Öffentlich angezeigt werden:
- Titel, Zusammenfassung und Text der Initiative;
- Bereich und Ebene (Bund, Land, Stadt oder Bezirk), gegebenenfalls die Region, der Status und der Zeitpunkt der letzten Änderung;
- als Autorin oder Autor Ihr Vorname und der erste Buchstabe Ihres Nachnamens, zum Beispiel „Anna M.“ – nicht Ihr vollständiger Name, nicht Ihr frei gewählter Anzeigename und keine Kontaktdaten;
- die Kommentare: von jedem sichtbaren Kommentar der Text, die angegebene Art (etwa „Kommentar“, „Argument dafür“ oder „Frage“), der Zeitpunkt und als Verfasserin oder Verfasser ebenfalls Vorname und erster Buchstabe des Nachnamens.
Lesen können alle. Kommentieren können nur angemeldete Teilnehmende – in Initiativen eines Landes, einer Stadt oder eines Bezirks nur die mit Hauptwohnsitz dort, in Mitgliederinitiativen und in Programm-Vorschlägen der Programmwerkstatt nur aktive Mitglieder der Partei, in der Gründungsdiskussion eines Landes nur die mit Hauptwohnsitz in diesem Land. Programm-Vorschläge schreiben nur aktive Mitglieder. Die älteren Bürger-Vorschläge der Programmwerkstatt, die angemeldete Teilnehmende vor dieser Regel geschrieben haben, kommentieren weiterhin alle angemeldeten Teilnehmenden. Kommentare erscheinen sofort und werden nicht vorab geprüft. Kommentare, die jemand meldet („Melden“), prüft die Moderation, sobald sie eingerichtet ist; bis dahin werden Meldungen nur gespeichert, und nichts wird ausgeblendet. Ausgeblendete Kommentare werden nicht mehr öffentlich angezeigt. Das Formular zum Anlegen einer Initiative und das Kommentarformular weisen vor dem Absenden darauf hin, was öffentlich wird.
Angemeldete Teilnehmende können auf der Seite einer Initiative über die Kurzform Ihres Namens Ihre Personenkarte öffnen und Ihnen – wenn Sie Nachrichten empfangen – schreiben (Abschnitt 8); wer nicht angemeldet ist, sieht nur den Namen.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Eine Initiative und ein Kommentar können politische Meinungen erkennen lassen (Art. 9 Abs. 1 DSGVO). Mit dem Einreichen einer öffentlichen Initiative und dem Veröffentlichen eines Kommentars machen Sie ihren Inhalt und die genannte Namensangabe selbst öffentlich (Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO).
In einer Mitgliederinitiative – auch in der Gründungsdiskussion eines Landes – und in einem Programm-Vorschlag der Programmwerkstatt schreiben nur Mitglieder der Partei. Die älteren Bürger-Vorschläge der Programmwerkstatt und ihre Kommentare stammen von angemeldeten Teilnehmenden und sagen nichts über eine Mitgliedschaft. Wer in einer Mitgliederinitiative oder einem Programm-Vorschlag einen Kommentar veröffentlicht, einen Programm-Vorschlag einreicht oder die Gründungsdiskussion eröffnet, macht damit auch die eigene Mitgliedschaft in der EPD² öffentlich, in der Gründungsdiskussion zudem, dass der Hauptwohnsitz in diesem Land liegt. Auch eine Parteimitgliedschaft lässt politische Meinungen erkennen; Sie machen sie mit dem Veröffentlichen selbst öffentlich (Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO). Das Kommentarformular, das Formular für Programm-Vorschläge und das Formular der Gründungsdiskussion weisen vor dem Absenden darauf hin. Ebenso zeigt ein Kommentar zu einer Initiative eines Landes, einer Stadt oder eines Bezirks, dass Ihr Hauptwohnsitz dort liegt.
Zweck und Rechtsgrundlage
Öffentliche Diskussion politischer Vorschläge – Initiativen und ihre Kommentare – als Teil der Tätigkeit der Partei; Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Bereitstellung der von Ihnen genutzten Funktion) in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO.
Früher eingereichte Initiativen
Initiativen, die vor Einführung der öffentlichen Ansicht eingereicht wurden, sind seit dem 29. September 2026 ebenfalls öffentlich lesbar, in derselben Form wie oben beschrieben. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre früher eingereichte Initiative öffentlich angezeigt wird, können Sie widersprechen (Art. 21 DSGVO); wenden Sie sich dazu an den Verantwortlichen oder die Datenschutzbeauftragte.
Das gilt ebenso für Kommentare, die geschrieben wurden, als nur angemeldete Teilnehmende sie lesen konnten: Sie sind seit dem 29. September 2026 mit ihrer Initiative öffentlich lesbar. Auch dem können Sie für Ihre Kommentare widersprechen (Art. 21 DSGVO).
Speicherdauer
Initiativen und ihre Kommentare bleiben gespeichert und lesbar, solange sie für die Beteiligungsarbeit der Partei benötigt werden. Über einen Antrag auf Löschung oder auf Beendigung der öffentlichen Anzeige entscheiden wir nach Art. 17 und Art. 21 DSGVO. Initiativen und Kommentare aus dem Testbetrieb bleiben über die erste Gründungsversammlung hinaus, wenn das Konto ihrer Verfasserin oder ihres Verfassers nach Abschnitt 10 bleibt; sonst werden sie mit dem Konto am Tag der offiziellen Parteigründung gelöscht. Maßgeblich ist die ausdrückliche freiwillige Zustimmung zur Speicherung des Kontos, wie in Abschnitt 10 beschrieben.
Ihre Rechte
Sie können der öffentlichen Anzeige Ihrer Initiative und Ihrer Kommentare widersprechen (Art. 21 DSGVO) und Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung verlangen (Art. 15–18 DSGVO); wenden Sie sich dazu an den Verantwortlichen oder die Datenschutzbeauftragte.
8. Nachrichten
Im Bürgerbereich können sich angemeldete Teilnehmende unter „Nachrichten“ gegenseitig schreiben. Schreiben können Sie nur Personen, mit denen Sie ein Zusammenhang verbindet, den Sie selbst lesen können: die Autorin oder den Autor einer Initiative, Personen, die eine solche Initiative kommentiert haben, und Ihr Gegenüber in einer bestehenden Unterhaltung. Ein Mitgliederverzeichnis gibt es nicht. Die Personensuche findet nur Personen aus Initiativen, die Sie selbst verfasst oder kommentiert haben, und Ihr Gegenüber in einer Unterhaltung – nach dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens. Wer eine Initiative nur liest, findet ihre Autorinnen und Autoren nicht über die Suche.
Ihr Name und Ihre Personenkarte
Ihre Initiativen und Kommentare zeigen allen Ihren Vornamen und den ersten Buchstaben Ihres Nachnamens (zum Beispiel „Anna M.“, Abschnitt 7); wer nicht angemeldet ist, sieht nur diesen Namen. Angemeldeten Teilnehmenden öffnet ein Klick auf den Namen – bei öffentlichen Initiativen außer Mitgliederinitiativen sowie bei Initiativen und Kommentaren, die Sie nach Einführung der Nachrichten schreiben – eine Personenkarte mit:
- Ihrem Namen in dieser Kurzform;
- dem Hinweis „Identität bestätigt“, wenn Ihre Identität mit einem Ausweisdokument geprüft und von einer anderen hierzu berechtigten Person bestätigt wurde, sonst „Identität nicht bestätigt“ – ohne Einzelheiten der Prüfung; eine Selbstprüfung im Testbetrieb (Abschnitt 9) zählt dafür nicht;
- einer Angabe zur Mitgliedschaft, wie unter „Mitgliedschaft auf der Personenkarte“ beschrieben;
- Ihrer Rolle im jeweiligen Zusammenhang, etwa „Initiativautor/in“, und höchstens fünf Initiativen oder Unterhaltungen: der, über die die Karte geöffnet wurde, und weiteren, die Sie mit der Person teilen, die die Karte öffnet – weil sie die Initiative verfasst oder darin geschrieben hat oder mit Ihnen eine Unterhaltung führt;
- der Schaltfläche „Nachricht senden“, wenn eine Nachricht an Sie möglich ist.
Die Karte zeigt nie Ihren vollständigen Namen, Ihren frei gewählten Anzeigenamen, Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihre Staatsangehörigkeit, technische Kennungen oder andere Rollen und Verfahren. Ist Ihr Konto nicht aktiv (etwa gesperrt oder geschlossen), bleibt der Name sichtbar, eine Personenkarte öffnet sich aber nicht; wer den Namen liest, kann daraus schließen, dass Ihr Konto derzeit nicht aktiv ist.
Mitgliedschaft auf der Personenkarte
Eine Parteimitgliedschaft lässt politische Meinungen erkennen (Art. 9 Abs. 1 DSGVO). Was die Karte dazu zeigt, hängt davon ab, wer sie öffnet:
- Aktive Mitglieder der EPD² sehen „Mitglied“, wenn Sie aktives Mitglied sind – mit der Gliederung (Landes- oder Kreisverband), der Sie nach Ihrem Hauptwohnsitz zugeordnet sind, wenn sie eindeutig feststeht –, sonst „Registrierte Person“. Das geschieht innerhalb der Partei gegenüber ihren Mitgliedern (Art. 9 Abs. 2 lit. d DSGVO).
- Alle anderen angemeldeten Teilnehmenden sehen „Mitglied“ (ohne Gliederung) nur, wenn Sie als aktives Mitglied unter „Nachrichten“ › „Einstellungen“ „Mitgliedschaft auf meiner Karte zeigen“ eingeschaltet haben. Das ist Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO); sie ist freiwillig und ausgeschaltet, bis Sie sie erteilen.
- Ohne diese Einwilligung sehen diese Teilnehmenden bei Ihnen „Teilnehmende Person“ – dieselbe Angabe wie bei jeder Person, die kein Mitglied ist. Aus dieser Angabe lässt sich dann nicht ablesen, ob Sie Mitglied sind. Anders ist es, wenn Sie in einer Mitgliederinitiative eine Initiative oder einen Kommentar schreiben: Damit machen Sie Ihre Mitgliedschaft selbst öffentlich (Abschnitt 7), und eine Karte, die diese Initiative als Zusammenhang nennt, lässt sie erkennen.
Sie können die Einwilligung dort jederzeit widerrufen, indem Sie die Einstellung ausschalten. Der Widerruf gilt sofort: Jede Karte, die danach geöffnet wird, zeigt Personen, die kein Mitglied sind, „Teilnehmende Person“; die Plattform hält die Angabe nirgends vorrätig. Die Rechtmäßigkeit der Anzeige bis zum Widerruf bleibt unberührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die Suche nach Personen und der Hinweis auf gleich aussehende Suchergebnisse folgen derselben Regel.
Was gespeichert wird
- Betreff und Text Ihrer Nachrichten und der Zeitpunkt des Versands;
- wer an einer Unterhaltung teilnimmt – über eine eigene Kennung des Nachrichtenbereichs, nicht über Namen oder E-Mail-Adressen;
- bis zu welcher Nachricht Sie eine Unterhaltung gelesen haben – das sieht Ihr Gegenüber nicht – und ob Sie sie gelöscht haben;
- ob Sie Nachrichten anderer Teilnehmender empfangen und welche Personen Sie blockiert haben;
- jede Erteilung und jeden Widerruf der Einwilligung „Mitgliedschaft auf meiner Karte zeigen“ mit Zeitpunkt und Fassung des Einwilligungstextes – dauerhaft, als Nachweis der Einwilligung (Art. 7 Abs. 1 DSGVO), über die Kennung des Nachrichtenbereichs, ohne den Text selbst;
- Meldungen („Melden“) mit Grund und freiwilligem Hinweis;
- für die Personensuche und das Öffnen einer Personenkarte kurzlebige Marken, die nur für Sie gelten und festhalten, über welche Initiative, welchen Kommentar oder welche Unterhaltung eine Karte geöffnet werden kann: eine Kartenmarke je Suchergebnis (30 Minuten gültig) und, wenn Sie über eine Karte schreiben können, eine Auswahlmarke für „Nachricht senden“ (10 Minuten gültig, nur einmal verwendbar). Eine verwendete Auswahlmarke wird sofort gelöscht, abgelaufene Marken beim nächsten automatischen Aufräumen;
- bei Mitteilungen der Plattform, dass und wann Sie eine bestimmte Mitteilung erhalten haben – dauerhaft, damit dieselbe Mitteilung nicht zweimal zugestellt wird.
Wer Nachrichten sieht
Den Inhalt einer Unterhaltung zeigt die Plattform nur den beiden Beteiligten an. Sie bietet keine Ansicht, über die Mitarbeitende der Partei Nachrichten lesen können. Wer die Datenbank technisch betreibt, kann gespeicherte Daten technisch einsehen. Sobald eine Moderation eingerichtet ist, darf sie eine gemeldete Nachricht einsehen, um über die Meldung zu entscheiden. Melden kann nur das Gegenüber in einer Unterhaltung; die Plattform teilt der gemeldeten Person eine Meldung nicht mit. Derzeit gibt es keine Moderation; Meldungen werden nur gespeichert, bis sie eingerichtet ist, und nirgendwohin gesendet.
Nachrichten werden nur als Text angezeigt; Links werden nicht verlinkt. Die Plattform versendet keine Benachrichtigungen per E-Mail, SMS oder Push-Nachricht. Neue Nachrichten sehen Sie, wenn Sie sich anmelden.
Mitteilungen der Plattform
Unter dem Absender „EPD² – Plattform“ erhalten Sie Mitteilungen, deren Text vorab geprüft wurde und die an einen festgelegten Personenkreis gehen, etwa an die Autorinnen und Autoren öffentlicher Initiativen. Auf sie kann man nicht antworten. Sie erhalten sie auch dann, wenn Sie Nachrichten anderer Teilnehmender abgeschaltet haben.
Einstellungen und Blockieren
Unter „Nachrichten“ › „Einstellungen“ können Sie den Empfang von Nachrichten anderer Teilnehmender abschalten; solange können Sie auch selbst keine neue Nachricht senden. Ihre Personenkarte – Name, Angabe zur Mitgliedschaft, gemeinsame Initiativen – bleibt dabei sichtbar, und die Personensuche findet Sie weiterhin; nur „Nachricht senden“ entfällt. In einer Unterhaltung können Sie eine Person blockieren; dann können Sie einander keine Nachrichten mehr senden. Die Sperre heben Sie unter „Einstellungen“ auf. Wer Ihnen nicht schreiben kann, erfährt nicht, warum; liegt der Grund bei Ihnen selbst – Ihre Einstellung oder eine Sperre, die Sie gesetzt haben –, sagt Ihnen die Seite das. Zum Schutz vor Missbrauch ist die Zahl neuer Unterhaltungen und Nachrichten pro Tag begrenzt: höchstens 10 neue Unterhaltungen und 100 Nachrichten je Kalendertag (UTC).
Zweck und Rechtsgrundlage
Übermittlung Ihrer Nachrichten an die von Ihnen gewählte Person als Teil der Beteiligungsfunktionen, die Sie nutzen; Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Für die Angabe „Mitglied“ auf der Personenkarte gegenüber Mitgliedern Art. 9 Abs. 2 lit. d DSGVO, gegenüber allen anderen Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Löschen und Speicherdauer
Sie können eine Unterhaltung jederzeit aus Ihrer Ansicht löschen; danach können Sie in ihr nicht mehr schreiben, und Ihr Gegenüber kann darin nicht mehr antworten. Ihr Gegenüber behält seine Ansicht, bis es die Unterhaltung ebenfalls löscht. Haben beide sie gelöscht, werden Betreff, Texte und Meldungen aus der Datenbank entfernt, eine Mitteilung der Plattform, sobald Sie sie löschen. Enthält eine Unterhaltung eine gemeldete Nachricht, bleibt ihr Inhalt nach dem Löschen zur Prüfung der Meldung gespeichert, bis 180 Tage seit der letzten Meldung in dieser Unterhaltung vergangen sind, und wird danach automatisch entfernt.
Ohne Inhalt bleibt im Protokoll der Plattform dauerhaft vermerkt, wann ein Konto eine Unterhaltung begonnen, eine Nachricht gesendet oder gemeldet, eine Unterhaltung gelöscht, jemanden blockiert, eine Sperre aufgehoben, die Einstellung zum Empfang geändert oder die Einwilligung „Mitgliedschaft auf meiner Karte zeigen“ erteilt oder widerrufen hat, und dass eine Kennung für den Nachrichtenbereich angelegt, eine Mitteilung der Plattform zugestellt oder eine Unterhaltung endgültig entfernt wurde. Das Protokoll hält nicht fest, mit wem Sie schreiben: Es enthält keine Betreffzeilen, Nachrichtentexte, Namen oder Gegenüber, und die Einträge eines Kontos nennen keine Unterhaltung. Nach dem endgültigen Entfernen bleibt nur vermerkt, wann und warum eine Unterhaltung mit wie vielen Nachrichten entfernt wurde, ohne die Beteiligten.
Vor jeder Aktualisierung der Anwendung – nicht bei reinen Änderungen der Webseiten – und vor Einspielungen von Daten wird eine Sicherungskopie der Datenbank angelegt. Eine tägliche Bereinigung löscht jede solche Kopie bei ihrem ersten Lauf, nachdem die Kopie 30 Tage alt geworden ist; die drei jüngsten Kopien bleiben jedoch erhalten, bis drei neuere Kopien angelegt worden sind. Gelöschte Inhalte – Betreff, Texte und Meldungen – können deshalb noch bis zu 31 Tage lang in einer solchen Kopie enthalten sein, länger nur, solange diese Kopie zu den drei jüngsten Kopien gehört.
Ihre Rechte
Sie können Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung verlangen und der Verarbeitung widersprechen (Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO); wenden Sie sich dazu an den Verantwortlichen oder die Datenschutzbeauftragte (Abschnitte 1 und 2).
9. Identitätsprüfung und Prüfung von Ausweisdokumenten
Soweit für die Feststellung oder Bestätigung der Identität erforderlich, kann die betroffene Person freiwillig eine Kopie eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments zur Prüfung bereitstellen: eines deutschen Personalausweises, eines Reisepasses gleich welchen Staates, einer Identitätskarte (Personalausweis) eines Staates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, eines deutschen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises gleich welchen Landes. Das Dokument muss Namen, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit zeigen: Die prüfende Person bestätigt die Identität nur, wenn es eine der im Profil angegebenen Staatsangehörigkeiten zeigt (ein Führerschein genügt deshalb nicht).
Die Dokumentkopie wird ausschließlich zum Zweck der Identitätsprüfung verarbeitet. Eine Verwendung zu anderen Zwecken findet nicht statt.
Die Verarbeitung der Ausweiskopie erfolgt mit Einwilligung der betroffenen Person gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, bei einem deutschen Personalausweis in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) und bei einem deutschen Reisepass in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Passgesetz (PassG). Beim elektronischen Aufenthaltstitel erfolgt sie ebenfalls mit Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; § 20 Abs. 2 PAuswG gilt für ihn entsprechend, soweit § 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) dies bestimmt.
Für Reisepässe und Identitätskarten anderer Staaten und für andere amtliche Lichtbildausweise gelten diese Vorschriften nicht; ihre Verarbeitung beruht allein auf der Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Für sie gilt dasselbe wie für deutsche Dokumente: Die Kopie wird sichtbar als Kopie gekennzeichnet, nur für die Identitätsprüfung verwendet, nicht weitergegeben, und es werden nur die für die Prüfung erforderlichen Angaben ausgewertet; die Löschfristen unten gelten unverändert.
Manche Ausweisdokumente, vor allem anderer Staaten, zeigen besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO), etwa Angaben, aus denen die ethnische Herkunft oder religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen, oder Gesundheitsangaben wie die Blutgruppe. Enthält die Kopie solche Angaben, beruht ihre Verarbeitung auf der ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, die die Einwilligung vor dem Hochladen ausdrücklich einschließt. Diese Angaben werden weder ausgelesen noch ausgewertet noch gespeichert, außer in der Dokumentkopie bis zu ihrer Löschung. Die Staatsangehörigkeit wird nicht maschinell ausgewertet oder übernommen; die maschinenlesbare Zone, die sie enthält, wird wie die Dokumentkopie nur verschlüsselt und nur bis zu deren Löschung gespeichert. Die prüfende Person bestätigt nur, welche der im Profil angegebenen Staatsangehörigkeiten das Dokument zeigt. Die Ausweiskopie selbst wird nicht zu einer darüber hinausgehenden Profilbildung verwendet.
Die bereitgestellte Dokumentkopie wird technisch und sichtbar als Kopie gekennzeichnet und ausschließlich für die konkrete Identitätsprüfung verwendet.
Eine Weitergabe der Dokumentkopie an externe OCR-, KI- oder Cloud-Dienste findet nicht statt.
Die Prüfung kann durch eine ausschließlich innerhalb unserer kontrollierten technischen Infrastruktur ausgeführte automatische Texterkennung (OCR) unterstützt werden.
Gelesen wird dabei nur die maschinenlesbare Zone (beim Personalausweis, bei Reisepässen, bei Identitätskarten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz und beim Aufenthaltstitel). Andere amtliche Lichtbildausweise werden nicht maschinell gelesen; die prüfende Person sieht sie sich an. Was die Texterkennung nicht lesen kann, wird der prüfenden Person zur genauen Prüfung vorgelegt und nie automatisch abgelehnt.
Die automatische Texterkennung dient ausschließlich der Vorbereitung und Unterstützung der Prüfung.
Über die Bestätigung oder Ablehnung der Identität entscheidet eine hierzu berechtigte Person. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung über die Identität findet nicht statt.
Bis zur ersten Gründungsversammlung (Einzelbetrieb – Test ohne Rechtswirkung) kann eine hierzu berechtigte Person auch über ihre eigene Identitätsprüfung entscheiden; jede solche Entscheidung wird als „Selbstprüfung (Test, ohne Rechtswirkung)“ gekennzeichnet und protokolliert. Anderen Teilnehmenden zeigt eine so bestätigte Identität nicht „Identität bestätigt“. Mit dem Ende des Testbetriebs verliert sie jede Wirkung bis auf eine: Für die Regel der ersten Gründungsversammlung (Abschnitt 10) zählt sie als bestätigte Identität eines Testmitglieds. Die Prüfung der Identität vor einer Aufnahme als Mitglied ersetzt sie nicht; diese nimmt eine andere Person vor als die antragstellende.
Eine biometrische Gesichtserkennung oder ein automatisierter Abgleich biometrischer Gesichtsmerkmale findet nicht statt.
Die hochgeladene Dokumentkopie wird nach Abschluss der Prüfung automatisch gelöscht, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der abschließenden Entscheidung.
Ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen, wird die Dokumentkopie spätestens 30 Tage nach dem Upload gelöscht. Ist danach weiterhin eine Prüfung erforderlich, muss das Dokument erneut bereitgestellt werden.
Nach der Löschung der Dokumentkopie wird nur der für den Nachweis der durchgeführten Identitätsprüfung erforderliche Datensatz gespeichert. Hierzu können insbesondere Prüfstatus, Prüfzeitpunkt, Dokumentart, bestätigte Identitätsmerkmale, Reason Code und die Kennung beziehungsweise Audit-Referenz der prüfenden Stelle gehören.
Für diesen Datensatz gilt im Testbetrieb dieselbe Regel wie für das zugehörige Konto: Ohne ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung über die Testphase hinaus wird er mit dem Konto am Tag der offiziellen Parteigründung gelöscht, soweit keine gesonderte Aufbewahrungspflicht besteht (Abschnitt 10). Eine bestätigte Identität ersetzt diese Zustimmung nicht. Im späteren Betrieb wird der Nachweis nur gespeichert, solange dies für seinen jeweiligen Zweck erforderlich ist.
Dokumentkopie, vollständiger OCR-Text, maschinenlesbare Zone (MRZ) und Dokumentnummer werden nicht Bestandteil des dauerhaften Benutzer- oder Mitgliederprofils, soweit keine gesonderte gesetzliche Verpflichtung eine abweichende Verarbeitung erfordert.
Der Zugriff auf Dokumentkopien ist ausschließlich besonders berechtigten Prüfern gestattet. Zugriffe und Entscheidungen werden protokolliert.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor dem Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist.
10. Ende der Testphase und Speicherung des Kontos
Am Tag der offiziellen Parteigründung endet die Testphase. Testkonten werden an diesem Tag gelöscht, sofern die betreffende Person nicht ausdrücklich der Speicherung ihres Kontos über die Testphase hinaus zugestimmt hat. Eine bestätigte Identität oder Testmitgliedschaft ersetzt diese freiwillige Zustimmung nicht. Das Behalten eines Kontos begründet keine Parteimitgliedschaft.
- Ohne Zustimmung: Löschung am Gründungstag. Testkonten ohne ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung über die Testphase hinaus werden am Tag der offiziellen Parteigründung gelöscht. Das gilt auch für bereits vorhandene Testkonten. Eine fehlende Auswahl gilt nicht als Zustimmung.
- Freiwillige Auswahl bei der Registrierung. Das Kästchen „Ich möchte, dass mein Konto nach der Testphase erhalten bleibt“ ist zunächst nicht markiert. Die Registrierung ist auch ohne Zustimmung möglich. Gespeichert werden die Entscheidung, der Zeitpunkt und die Fassung des angezeigten Textes.
- Widerruf. Sie können Ihre Zustimmung für die Zukunft widerrufen, etwa über datenschutzbeauftragte@epd-partei.de. Bitte verwenden Sie dafür nach Möglichkeit die zu Ihrem Konto gehörende E-Mail-Adresse; wir prüfen die Zuordnung.
- Keine automatische Mitgliedschaft oder Datenübertragung. Die Speicherung eines Kontos macht aus einer Testmitgliedschaft keine Parteimitgliedschaft. Eine Aufnahme in die Partei sowie eine etwaige Übertragung personenbezogener Daten an einen anderen Verantwortlichen sind gesonderte Vorgänge; die hier erklärte Zustimmung ersetzt dafür keine erforderlichen Erklärungen oder Rechtsgrundlagen.
- Termin und Umsetzung. Die Gründung ist für die zweite Dezemberhälfte 2026 vorgesehen. Der genaue Tag steht noch nicht fest; es wurde daher noch kein kalendarischer Löschlauf eingerichtet. Der endgültige Termin wird vorab mitgeteilt.
- Umfang der Löschung. Konto und zugehörige personenbezogene Daten werden nach den einschlägigen Löschregeln behandelt. Gesetzlich aufzubewahrende Nachweise und Sicherungskopien unterliegen den in der Datenschutzerklärung erläuterten Pflichten und Fristen.
Verantwortlich nach der Gründung
Verantwortlich für diese Daten bleibt EPD Plattform e.V., bis eine gesonderte Änderung vorab mitgeteilt wird. Die Zustimmung zum Behalten eines Kontos ist keine Zustimmung zur Übertragung an die Partei oder einen anderen Verantwortlichen.
11. Technisch erforderliche Cookies
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12. Testabstimmungen zu Initiativen
⚠ Testabstimmung ohne Rechtswirkung; das Stimmgeheimnis ist im Test technisch nicht garantiert.
Zu einzelnen Initiativen eröffnet der Betreiber über die Portalverwaltung eine Testabstimmung; die Autorin oder der Autor der Initiative kann das nicht. Gefragt wird „Unterstützen Sie diese Initiative?“, die Antworten sind Ja und Nein. Eine Testabstimmung dauert 30 Tage. Bei neu eröffneten Testabstimmungen können auch Teilnehmende abstimmen, die erst während der Laufzeit hinzukommen und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Der Zugang wird bis zum Ende der Abstimmung vergeben, mit jedem Konto einmal und unabhängig vom verwendeten Gerät. Dafür werden anonyme Abstimmungsschlüssel im Voraus bereitgestellt; ihre technische Anzahl ist nicht die Zahl der Teilnehmenden. Ist dieser Vorrat ausgeschöpft, kann kein weiterer Zugang vergeben werden. Bereits eröffnete Testabstimmungen behalten ihren bei der Eröffnung festgelegten Teilnehmerkreis. Die Schaltflächen stehen auf der Seite der Initiative und im Bürgerbereich. Abgestimmt wird mit Belenios, einer quelloffenen Software für nachprüfbare elektronische Abstimmungen, auf einem eigenen Abstimmungsserver (voting.probnik.epd-partei.de). Testabstimmungen können zu allen Arten vorhandener Initiativen eröffnet werden. Die bisherigen Sichtbarkeitsregeln für die Initiative bleiben dabei bestehen.
Was verarbeitet wird
In Ihrem Browser. Wenn Sie Ja oder Nein wählen und mit „Einwilligen und abstimmen“ bestätigen, erhält Ihr Browser vom Abstimmungsserver einen Abstimmungsschlüssel, der nur für diese Abstimmung gilt. Ihr Browser verschlüsselt damit Ihre Auswahl und sendet den verschlüsselten Stimmzettel an den Abstimmungsserver. Ihre Auswahl geht nicht an PROBNIK.
Bei PROBNIK speichern wir, dass Ihr Konto für diese Testabstimmung eingewilligt und seinen Zugang erhalten hat, und die Fassung des Einwilligungstextes – ohne Datum und Uhrzeit. Das verhindert eine zweite Stimme mit demselben Konto und weist Ihre Einwilligung nach (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Ihre Auswahl, Ihren Abstimmungsschlüssel und Ihre Prüfnummer speichert PROBNIK nicht; im Protokoll der Plattform wird Ihre Teilnahme nicht vermerkt. PROBNIK speichert das aggregierte Ergebnis und seine Prüfnachweise, ohne Angaben zu einzelnen Stimmzetteln oder Abstimmenden.
Auf dem Abstimmungsserver werden gespeichert:
- eine zufällige Kennung, unter der Sie in dieser Abstimmung geführt werden – ohne Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse oder die Kennung Ihres Kontos bei PROBNIK;
- der öffentliche Teil Ihres Abstimmungsschlüssels;
- Ihr verschlüsselter Stimmzettel und seine Prüfnummer;
- wann unter Ihrer Kennung abgestimmt wurde (auf die Sekunde);
- der Schlüssel, mit dem das Ergebnis entschlüsselt wird;
- technische Protokolle ohne IP-Adresse und ohne Browserkennung.
Der Abstimmungsserver schickt Ihnen keine E-Mails.
Öffentlich, für alle mit dem Link, sind nach dem Ende der Abstimmung die Urne – alle verschlüsselten Stimmzettel mit ihren Prüfnummern – und das Ergebnis mit den Nachweisen, mit denen jede und jeder die Auszählung nachrechnen kann. Während der Abstimmung ist die Urne nicht öffentlich; weder PROBNIK noch der Abstimmungsserver zeigen dann Zwischenstände oder die Zahl der abgegebenen Stimmzettel.
Wer Ihre Stimme sehen kann
Ausgezählt wird, ohne einzelne Stimmzettel zu entschlüsseln: Der Abstimmungsserver fasst die verschlüsselten Stimmzettel zusammen und entschlüsselt nur die Summe. PROBNIK zeigt Ihre Auswahl nirgends an.
Den Schlüssel zum Entschlüsseln hält im Testbetrieb allein der Abstimmungsserver; Sicherungskopien des Schlüssels gibt es nicht, und unabhängige Treuhänderinnen und Treuhänder, die ihn sich teilen, gibt es im Test nicht. Wer den Abstimmungsserver betreibt – im Testbetrieb dieselbe Person, die auch PROBNIK betreibt –, könnte deshalb einzelne Stimmzettel entschlüsseln. Da der Zugang sofort ausgegeben wird und der Abstimmungsserver den Zeitpunkt jeder Abgabe speichert, könnte sie einen Stimmzettel auch über den Zeitpunkt einem Konto zuordnen, etwa indem sie beide Server während der Abstimmung beobachtet. Sie könnte auch den Programmcode ändern, der in Ihrem Browser Ihre Auswahl verschlüsselt. Deshalb ist das Stimmgeheimnis im Test technisch nicht garantiert. Wir entschlüsseln keine einzelnen Stimmzettel und ordnen keine Stimmzettel Konten zu; technisch ausschließen können wir das im Test nicht.
Haben nur sehr wenige abgestimmt, kann schon das Ergebnis erkennen lassen, wie Einzelne abgestimmt haben.
Zweck und Rechtsgrundlage
Zweck ist, die Testabstimmung durchzuführen, auszuzählen und ihr Ergebnis bei der Initiative zu zeigen und so elektronische, nachprüfbare Abstimmungen vor der Gründung der EPD² zu erproben. Das Ergebnis hat keine Rechtswirkung.
Ihre Stimme zu einer Initiative lässt eine politische Meinung erkennen; auch Ihre Teilnahme kann das (Art. 9 Abs. 1 DSGVO). Wir verarbeiten diese Daten nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Sie erteilen sie für jede Testabstimmung einzeln mit „Einwilligen und abstimmen“. Die Teilnahme ist freiwillig; wer nicht abstimmt, hat keinen Nachteil.
Abstimmungsserver und Empfänger
Der Abstimmungsserver ist ein eigener virtueller Server, den der Verantwortliche (Abschnitt 1) bei der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, in einem Rechenzentrum in Deutschland mietet und selbst betreibt. Hetzner ist dabei unser Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Weitere Empfänger gibt es nicht; Daten werden nicht in Länder außerhalb der EU übermittelt. Öffentlich sind nur die Urne und das Ergebnis, beide erst nach dem Ende der Abstimmung.
Speicherdauer
- Sobald das Ergebnis bei der Initiative steht, spätestens 7 Tage nach der Auszählung, löschen wir auf dem Abstimmungsserver den Schlüssel zum Entschlüsseln und die Zuordnung der zufälligen Kennungen zu den Abstimmungsschlüsseln. Danach lässt sich kein einzelner Stimmzettel mehr entschlüsseln; Sicherungskopien, aus denen er sich wiederherstellen ließe, gibt es nicht.
- Die Urne und die übrigen Daten der Abstimmung – auch der Vermerk, wann unter welcher zufälligen Kennung abgestimmt wurde – löschen wir auf dem Abstimmungsserver 30 Tage nach dem Ende der Abstimmung, spätestens am Tag der ersten Gründungsversammlung. Es bleibt eine Zusammenfassung ohne Angaben zu einzelnen Abstimmenden, etwa die Zahl der Stimmberechtigten und der Stimmzettel.
- Bei PROBNIK löschen wir die Angaben zu Ihrer Einwilligung und Ihrem Zugang zusammen mit der Urne. Gelöschte Angaben können noch bis zu 31 Tage in einer Sicherungskopie der Datenbank enthalten sein (Abschnitt 8).
- Das Ergebnis steht bis zur ersten Gründungsversammlung bei der Initiative.
Annullierung bei der Gründungsversammlung
Mit der ersten Gründungsversammlung werden alle Testabstimmungen annulliert; das Protokoll der Gründungsversammlung hält das fest. Ihre Ergebnisse werden nicht übernommen und bei den Initiativen nicht mehr angezeigt; dort steht nur, dass es eine Testabstimmung gab und dass sie annulliert wurde. Die Ergebnisse – Zahlen ohne Angaben zu Personen – bleiben im Archiv des Testbetriebs. Alle übrigen Daten der Testabstimmungen sind spätestens an diesem Tag gelöscht.
Cookies des Abstimmungsservers
Der Abstimmungsserver setzt beim Abstimmen und beim Nachsehen in der Urne keine Cookies.
Ihre Rechte
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), per E-Mail an info@epd-partei.de. Vor der Abgabe genügt es, nicht abzustimmen. Einen Stimmzettel, der schon in der Urne liegt, können wir nicht einzeln entfernen, ohne die Nachprüfbarkeit der ganzen Abstimmung zu zerstören: Die Urne wird nur ergänzt, damit alle prüfen können, dass kein Stimmzettel verschwindet. Er bleibt deshalb in der Urne und wird mitgezählt. Den Nachweis Ihrer Einwilligung (Konto, Testabstimmung, Fassung des Einwilligungstextes) bewahren wir bei PROBNIK auch nach einem Widerruf auf, solange Ihr Stimmzettel in der Urne liegt, und löschen ihn mit der Urne.
Sie können außerdem Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung verlangen (Art. 15 bis 18 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO). Wir entschlüsseln einzelne Stimmzettel nicht und können Ihnen deshalb nicht mitteilen, wie Sie abgestimmt haben; PROBNIK kennt Ihre Auswahl nicht, und auf dem Abstimmungsserver liegt sie nur verschlüsselt. Wenden Sie sich an den Verantwortlichen oder die Datenschutzbeauftragte (Abschnitte 1 und 2).
13. E-Mail-Versand
E-Mails der Plattform (zum Beispiel die Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse, Nachrichten zu Meldungen und zum Bürgerbüro) versenden wir über die Brevo GmbH, Köpenicker Str. 126, 10179 Berlin. Brevo verarbeitet dabei Ihre E-Mail-Adresse und den Inhalt der Nachricht in unserem Auftrag (Art. 28 DSGVO; Datenschutzvereinbarung von Brevo).
Die Daten werden in Rechenzentren in Frankreich, Deutschland und Belgien verarbeitet. Einzelne Dienstleister von Brevo (Netzwerkschutz, Kundendienst) haben ihren Sitz in den USA; Übermittlungen dorthin stützen sich auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (EU-US Data Privacy Framework) und Standardvertragsklauseln.
Weitere Details zur Datenverarbeitung (z. B. eID-Verifizierung, Cookies, Rechte der Betroffenen) ergänzen wir bei Bedarf.
Betroffenenrechte in PROBNIK
PROBNIK ist eine Testumgebung; die Daten der Teilnehmenden sind trotzdem echte personenbezogene Daten. Politische Beiträge, Angaben zur Parteimitgliedschaft und gegebenenfalls Gewerkschaftszugehörigkeit können besonders geschützte Daten nach Art. 9 DSGVO sein. Eine bloße Kontoeröffnung oder Zustimmung zu Nutzungsbedingungen ersetzt keine erforderliche ausdrückliche Einwilligung.
Wo eine Verarbeitung auf Einwilligung beruht, wird sie gesondert für den jeweiligen Zweck eingeholt. Sie darf nicht aus Schweigen oder einer vorangekreuzten Auswahl abgeleitet werden. Andere Rechtsgrundlagen und Ausnahmen nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO sind zweckbezogen zu prüfen; ein pauschales Pflichtkästchen für jede Kontonutzung ist dafür kein Ersatz.
Im eigenen Konto: Datenschutz · meine Rechte. Dort können Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch beantragt werden. Gespeichert werden die Kontoreferenz, Art der Anfrage, Eingangszeit, Antwortfrist und Bearbeitungsstand. Keine politischen Inhalte, Ausweiskopien oder IP-Adressen werden in diesem Vorgang erfasst. Die Daten dienen der Bearbeitung und dem Nachweis der Anfrage; ihre Löschung wird bei Abschluss entsprechend den erforderlichen Nachweispflichten geprüft.
Eine Eingangsbestätigung bedeutet noch keine Ausführung. Grundsätzlich erfolgt die Antwort innerhalb eines Monats; eine gesetzlich zulässige Verlängerung wird begründet mitgeteilt. Das Löschrecht unterliegt den Voraussetzungen und Ausnahmen des Art. 17 DSGVO, insbesondere gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und erforderlichen Rechtsnachweisen. Nicht jede Anfrage führt deshalb sofort zur vollständigen Löschung aller Unterlagen.
Einwilligungen können für die Zukunft widerrufen werden. Für die Ausweiskopie steht diese Funktion unter „Meine Identität“ bereit. Die Datenschutzstelle ist auch ohne Portalzugang über die oben angegebenen Kontakte erreichbar; Beschwerden bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde bleiben möglich.
Anonymer Zähler der Hauptseite
Beim Öffnen der Hauptseite wird ein Aufruf gezählt. Gespeichert werden nur die Anzahl je Minute und die Gesamtsumme, keine IP-Adresse, Besucherkennung, Cookies oder Angaben zum Browser. Wiederholte Aufrufe zählen erneut; dies ist keine Zahl unterschiedlicher Personen. Die täglichen Summen erscheinen im internen Betriebsbericht.
Freiwillige KI-Hilfe mit DeepSeek
Auf ausdrücklichen Auftrag können Sie den Titel, die Kurzbeschreibung und den aktuellen Text Ihrer Initiative an DeepSeek übermitteln, um Formulierungsvorschläge oder unsichere Szenarien möglicher Folgen zu erhalten. Eine Verarbeitung außerhalb der EU ist möglich. Entfernen Sie persönliche und vertrauliche Angaben aus dem Text. Ohne Ihre Bestätigung erfolgt keine Übermittlung. Kontodaten, Namen, Adressen, Dokumente, Nachrichten und Abstimmungsdaten werden nicht automatisch mitgesendet.
Die Nutzung ist freiwillig. Vorschläge werden weder automatisch übernommen noch veröffentlicht. Beim Portal werden Anfragetexte und Antworten dieses Assistenten nicht dauerhaft gespeichert; nur pseudonyme Tageszähler und konservative Kostenreservierungen bleiben bis zu 62 Tage für Missbrauchs- und Budgetbegrenzung erhalten. DeepSeek verarbeitet den ausdrücklich übermittelten Text nach den eigenen Bedingungen. Die bisherige KI-Strukturierung und die moderierte KI-Bewertung sind getrennte Funktionen.
Anmeldung mit Bestätigungscode
Sie können sich mit Ihrer Mobilnummer oder E-Mail-Adresse anmelden. Wir senden einen Bestätigungscode an den gewählten Kontakt. Bei der ersten Anmeldung entsteht nach der Codebestätigung und Ihrer Zustimmung zu Mindestalter und Nutzungsbedingungen Ihr Bürgerkonto. Für die Anmeldung per Mobilnummer ist keine E-Mail-Adresse erforderlich.
Für SMS übermitteln wir die eingegebene Mobilnummer und den Code an seven.io. Kontoname, E-Mail-Adresse, Anschrift, Ausweisdokumente, Initiativen und Abstimmungsdaten werden dabei nicht mitgesendet. E-Mail-Codes werden über den für den Kontodienst eingerichteten E-Mail-Versand zugestellt.
Ein Code gilt 5 Minuten, ist an den jeweiligen Anmeldevorgang gebunden und kann nur einmal verwendet werden. Nach höchstens 5 falschen Versuchen ist er gesperrt. Das Versandmodul speichert Kontakt- und Codeprüfwerte statt Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Codes im Klartext. Pseudonyme Versandzähler, Prüfwerte und SMS-Kostenreservierungen bleiben höchstens 62 Tage für Missbrauchsschutz und Budgetbegrenzung erhalten. Bestätigte Kontaktdaten werden im Kontodienst und in der geschützten Kontoverwaltung geführt.
Eine bestätigte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ist kein Nachweis der persönlichen Identität und begründet keine Parteimitgliedschaft oder Verwaltungsberechtigung. Ein optionales Passwort und eine optionale E-Mail-Adresse können Sie später im Bürgerkonto ergänzen.
Portal-Hilfe zur Orientierung
Die Portal-Hilfe zeigt vorbereitete Antworten und Links direkt im Browser an. Sie verwendet keine KI und übermittelt keine Fragen an einen externen Anbieter. Für diese Hilfe werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt und keine Gesprächsverläufe gespeichert. Sie hat keinen Zugriff auf Ihr Konto und führt keine Kontoaktionen aus.
Mitmachen und Service
Lokale Teams, Aufgaben, Veranstaltungen und Beratung sind freiwillige Angebote. Wir speichern Ihre Kontoreferenz, Anmeldung und Bearbeitungsstatus. Zuständige Mitarbeitende des Bürgerbüros sehen die Anmeldungen ihrer eigenen Ebene. Beratungstermine werden mit Ihrem eigenen Bürgerbüro-Vorgang verknüpft; dessen Antwort bleibt im bestehenden Vorgang.
Themen, Regionen, verfolgte öffentliche Initiativen und freiwillige Interessen werden nur für den gewählten Service verwendet. Sie können Ihre Auswahl im Konto ändern oder abbestellen. Ein E-Mail-Abonnement ist separat freiwillig und nutzt ausschließlich die bestätigte Kontoadresse über den bestehenden Postversand. Keine SMS, kein DeepSeek und keine politische Profilbildung in diesen Services.
Servicedaten können Sie im Einstieg unter „Meine Servicedaten herunterladen“ abrufen. Mitteilungen werden nach 180 Tagen entfernt. Nach Kontoschließung werden persönliche Serviceeinträge beim nächsten Verarbeitungslauf (regelmäßig alle 15 Minuten) entfernt. Für Bürgerbüro-Vorgänge und verbindliche Finanzunterlagen gelten weiterhin deren gesonderte Aufbewahrungs- und Löschregeln. Finanzfragen erzeugen keine Zahlungen und keine Buchungen.
Abonnements verwaltenLernen und freiwillige Aufgabenempfehlungen
Wir speichern pro Konto Lernweg, Inhaltsversion, abgeschlossenen Schritt und Aktualisierungszeit. Antworten auf Lernfragen werden geprüft, aber nicht als Antwortverlauf gespeichert. Der Fortschritt ist keine Qualifikation und verleiht keine Berechtigungen. Sie können ihn je Lernweg zurücksetzen.
Freiwillige Fähigkeiten, Zeit pro Aufgabe und der Wunsch nach Begleitung dienen nur Ihren eigenen Vorschlägen im Konto. Diese Auswahl wird nicht als Mitarbeiterprofil veröffentlicht, nicht an KI übermittelt und löst keine Anmeldung oder Kontaktaufnahme aus. Sie können die Auswahl löschen. Tatsächliche Anmeldungen werden wie bisher von der zuständigen Servicestelle bearbeitet.
Beide Datenarten sind im Servicedaten-Download enthalten und werden bei Kontoschließung im bestehenden Verarbeitungslauf regelmäßig alle 15 Minuten entfernt. Fachgruppen bearbeiten Fragen im eigenen Bürgerbüro-Vorgang. Persönliche Antworten werden nicht automatisch veröffentlicht. Der vertrauliche Meldeweg nimmt bis zur gesonderten Freigabe keine Inhalte entgegen.
Gruppen und fachliche Begleitung
Gruppen werden freiwillig vorgeschlagen und vor der Veröffentlichung geprüft. Name, Ziel, Gruppenart, Ebene, Region, Ort und Teilnehmerzahl veröffentlichen wir nach Freigabe. Kontoreferenz der vorschlagenden Person, Teilnahme und Beiträge werden im Gruppenservice gespeichert. Eine Mitgliederliste oder Kontoreferenzen anderer Teilnehmender werden dort nicht angezeigt. Beiträge sind nur für aktuell angemeldete Gruppenmitglieder lesbar; Gruppeneigentümer können Beiträge entfernen. Bundesweit zuständige Servicemitarbeitende prüfen öffentliche Gruppenangaben und können Gruppen sperren.
Beim Verlassen werden Ihre eigenen Gruppenbeiträge entfernt. Bei Archivierung enden Teilnahmen und die Beitragstexte werden entfernt. Bei Kontoschließung entfernt der bestehende Verarbeitungslauf regelmäßig alle 15 Minuten Ihre Gruppen, Teilnahmen, Beiträge und Begleitungsdaten. Eigene Daten können im Konto heruntergeladen werden. Persönliche Daten anderer Personen, Ausweise und vertrauliche Fälle gehören nicht in Gruppenbeiträge.
Die fachliche Begleitung speichert die Referenzen auf eigene Initiative, eigenen Bürgerbüro-Vorgang, Fachgruppe sowie Bearbeitungsstand und Zeitverlauf. Zuständige Mitarbeitende sehen nur Vorgänge ihrer eigenen Ebene. Inhaltliche Fragen und Antworten bleiben im bestehenden Vorgang mit dessen Zugriffs- und Aufbewahrungsregeln; eine öffentliche Fassung wird nicht automatisch erzeugt.
Organisationsvorlagen werden lokal im Browser ausgefüllt. Ausgefüllte Angaben werden durch diese Vorlagen nicht an einen Server gesendet. Kein DeepSeek, keine automatische Parteigründung, Rollenvergabe, Zahlung oder Behördenmeldung.
Gruppenarbeit und persönliche Planung
Freiwilliges Folgen einer Gruppe wird getrennt von der Teilnahme gespeichert und gewährt keinen Zugriff auf interne Beiträge. Aufgaben, Treffen, Ergebnisberichte und Verweise auf öffentliche Initiativen gehören jeweils einer Gruppe an. Wir speichern die Kontoreferenz der erstellenden oder übernehmenden Person, Zusagen, Datum, Bearbeitungsstand und Verknüpfungen mit Gruppenbeiträgen. Berechtigte Teilnehmende sehen Inhalte, anonyme Zusagezahlen und den eigenen Beteiligungsstatus; keine fremden Kontoreferenzen oder Teilnehmerlisten. Erstellende und Gruppenorganisierende sowie übernehmende Personen können im vorgesehenen Umfang Abschlüsse festhalten.
Ein ausdrücklich abgeschlossener Gruppenbereich bleibt für bisher berechtigte Teilnehmende lesbar. Das ist von der bisherigen Archivierung mit Entfernung der Beiträge zu unterscheiden. Beim Verlassen werden selbst erstellte Arbeitsaufträge entfernt, Zusagen beendet und übernommene Aufgaben freigegeben. Bei Kontoschließung werden diese Daten durch den bestehenden Löschlauf entfernt. Export im Konto umfasst auch die neuen Gruppendaten. Es erfolgen keine automatischen SMS, KI-Abfragen oder zusätzlichen E-Mails. Aufbauanfragen nutzen bestehende Bürgerbüro-Vorgänge und erzeugen keinen offiziellen Verband.
Gemeinsame Verbandsvorbereitung
In einer örtlichen Initiativgruppe kann die organisierende Person ihren eigenen Bürgerbüro-Vorgang zur Vorbereitung eines Verbands verknüpfen. Der Gruppenservice speichert Gruppenreferenz, eigene Kontoreferenz, Vorgangsreferenz, Version und Zeitpunkt. Andere berechtigte Teilnehmende sehen nur, dass eine Vorbereitungsanfrage verbunden ist; sie erhalten weder die Vorgangsreferenz noch private Antworten oder Unterlagen. Diese verbleiben im Bürgerbüro mit dessen bestehenden Zugriffsregeln. Beim Archivieren der Gruppe oder bei Kontoschließung wird die Verknüpfung entfernt. Der ursprüngliche Vorgang bleibt seinen eigenen Aufbewahrungsregeln unterworfen. Die Verbindung ist keine formelle Gründungsanmeldung oder Genehmigung.
Gründungsunterlagen und lokale Ausfüllhilfe
Die acht Muster werden ausschließlich in Ihrem Browser bearbeitet. Kein automatischer Upload, kein lokaler Kontospeicher und keine Weitergabe an KI. Beim Download speichern Sie selbst eine Datei mit Ihren Eingaben auf Ihrem Gerät; sichern und löschen Sie diese eigenverantwortlich. Bürgerbüro-Anfragen werden nach den bestehenden Regeln des Dienstes verarbeitet. Für postalische TEST-Mustersätze nur synthetische Daten verwenden; keine fremden echten Mitgliederdaten oder Originale. Für rechtswirksame personenbezogene Gründungsakten ist noch kein Eingang freigegeben. Vor dessen Öffnung werden verantwortliche Stelle, Zugriff, Übermittlung und Aufbewahrung veröffentlicht.
Problem- und Inhaltsmeldungen ohne Anmeldung
Bei den Formularen „Problem melden“ und „Inhalt melden“ speichern wir E-Mail-Adresse, optionalen Namen und Seitenadresse, Betreff, Nachricht, Eingangszeit, Vorgangsnummer und Übermittlungsstand. Die Angaben werden zur Fehlerbearbeitung beziehungsweise zur Prüfung gemeldeter Inhalte durch den Betreiber an tech@epd-partei.de weitergeleitet. Es erfolgt keine öffentliche Anzeige und keine automatische Antwort an eine ungeprüfte E-Mail-Adresse. Anmeldecodes und andere URL-Parameter werden aus dem Feld „Betroffene Seite“ vor der Speicherung entfernt.
Der gesicherte Formularspeicher auf dem Server wird nach 90 Tagen bereinigt. Die Bearbeitung im technischen E-Mail-Postfach unterliegt den dortigen Lösch- und Aufbewahrungsregeln. Zum Missbrauchsschutz speichern wir höchstens 24 Stunden täglich wechselnde, nicht im Klartext gespeicherte Prüfwerte zur Netzwerkadresse und E-Mail-Adresse. Das technisch erforderliche Cookie __Host-epd2_public_support schützt die Formularübermittlung, enthält eine zufällige Kennung und läuft nach 15 Minuten ab. Es dient nicht der Werbung oder seitenübergreifenden Beobachtung. Die oben genannten Datenschutzkontakte und Betroffenenrechte gelten auch für diese Meldungen.
Hosting und technische Verbindungsdaten
Mit Hetzner Online GmbH wurde am 22. Oktober 2026 ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Für den Hauptserver des Portals, den Anmeldedienst und die zugehörigen Datenbanken und Dateien nutzen wir Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland. Der Hauptserver befindet sich am Standort Nürnberg, Deutschland. Der Standort wurde anhand der Instanzmetadaten und der Standortdokumentation des Anbieters geprüft.
Beim Verbindungsaufbau verarbeitet die Serverinfrastruktur Ihre IP-Adresse und technische Anfragedaten, etwa Zeitpunkt, angeforderte Adresse, Status und vom Browser übermittelte Angaben. Dies ist für die Auslieferung des Portals und die Absicherung des Betriebs erforderlich. Die Bereitstellung angeforderter Kontofunktionen beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; der sichere technische Betrieb auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist ein erreichbarer, gegen Missbrauch geschützter Dienst.
Betriebsprotokolle
Der vorgeschaltete Webserver führt derzeit kein allgemeines Zugriffsprotokoll für jeden Seitenaufruf. Fehler- und Sicherheitsereignisse können in zugriffsgeschützten Betriebsjournalen gespeichert werden und je nach Fehler technische Anfrage- oder Verbindungsdaten enthalten. Sie dienen der Fehleranalyse und Absicherung, nicht der Werbung. Die Systemjournale werden speicherabhängig rotiert; eine feste Löschfrist in Tagen ist derzeit nicht konfiguriert. Die gesonderten Speicherfristen für Konto-, Versand-, Support- und Abstimmungsdaten stehen bei den jeweiligen Funktionen.
Datenschutz bei Hetzner · Öffentliches AV-Vertragsmuster · Unterauftragnehmer von Hetzner
Anmeldedienst, Google und Passkeys
Unser Anmeldedienst Keycloak läuft unter auth.probnik.epd-partei.de. Er verwaltet Kontaktdaten, Passwort-Prüfwerte, Anmeldeereignisse und die Verknüpfung zum Bürgerkonto. Das Passwort wird nicht im Klartext gespeichert. Die Verarbeitung dient der gewünschten Kontoanmeldung und ihrer Absicherung (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO).
Google-Anmeldung ist freiwillig. Erst nach Auswahl von „Mit Google fortfahren“ wird Ihr Browser zu Google geleitet. Google erfährt dabei Ihre IP-Adresse und den Anmeldevorgang für dieses Portal. Über OpenID Connect erhält der Anmeldedienst eine Google-Kontokennung sowie, abhängig von den freigegebenen Angaben, E-Mail-Adresse, Bestätigungsstatus und Profildaten wie den Namen. Diese Daten dienen der Anmeldung und Kontozuordnung. Alternativ können Sie Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verwenden. Datenschutzerklärung von Google.
Für einen eingerichteten Passkey speichern wir die Kennung und den öffentlichen Schlüssel sowie technische Prüfdaten des Registrierungs- und Bestätigungsvorgangs. Der private Schlüssel bleibt beim Authentifikator. Fingerabdruck oder Gesichtsdaten einer lokalen Gerätefreigabe werden dem Portal nicht übermittelt. Ein Passkey im Bürgerbereich ist ein zusätzlicher Sicherheitsnachweis; daraus folgt kein allgemeiner passwortloser Keycloak-Zugang.
Erforderliche Sitzungsdaten
Zusätzlich zum oben beschriebenen Logout-Cookie benötigt die Anmeldung Sitzungs- und Sicherheitscookies des Portals und von Keycloak. Sie verbinden den begonnenen Anmeldevorgang mit seiner Rückkehr, verhindern Manipulation und halten die Sitzung aufrecht. Dazu gehören die Portal-Sitzung (__Host-epd2_session), kurzlebige OIDC-Prüfdaten sowie Keycloak-Anmelde- und Sitzungscookies. Es handelt sich um technisch erforderliche Cookies, nicht um Werbe- oder Analyseprofile. Abmeldung beendet die betreffende Sitzung; verbleibende Anmeldecookies werden entsprechend ihrer Ablaufzeit oder durch den Browser entfernt.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für den Betreiber mit Sitz in Berlin: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59–61, 10555 Berlin, mailbox@datenschutz-berlin.de. Ihr Beschwerderecht besteht unabhängig von einer vorherigen Anfrage bei uns.
DeepSeek: API-Anbieter und Vertragsinformationen
Die freiwillige Formulierungshilfe verwendet die API der Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd., China. Übermittelt wird der von Ihnen ausgewählte Initiativtext über unseren Server. Der Portal-Hilfebot zur Orientierung arbeitet dagegen lokal ohne DeepSeek-Anfrage. Eine ausschließliche Verarbeitung der API-Anfragen in der EU ist nicht zugesichert.
Für diesen Dienst sind die DeepSeek Open Platform Terms of Service maßgeblich, ergänzend die allgemeinen Nutzungsbedingungen. Die allgemeine Datenschutzerklärung des Anbieters ersetzt keine Beschreibung unserer Verarbeitung von Daten der Portalnutzer. Nach den geprüften öffentlichen API-Bedingungen können wir weder eine feste Löschfrist beim Anbieter noch einen vertraglichen Ausschluss der Modellverbesserung mit Eingaben zusichern.
Entfernen Sie vor einer Anfrage private Kontaktdaten, Ausweisdaten und vertrauliche Angaben. Auch politische Texte können personenbezogene Daten enthalten. Eine Bestätigung zum Senden ist kein Nachweis dafür, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag oder Standardvertragsklauseln für diese Anbindung abgeschlossen wurden.