Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft hat einen klaren, nachvollziehbaren Weg: von der Information über den Antrag und seine Prüfung bis zur Aufnahmeentscheidung.
1 · Informieren
Voraussetzungen, Rechte, Pflichten, Beiträge und Datenschutz vor dem Antrag verständlich prüfen.
Nach der Satzung (Entwurf, § 3 Nr. 10): natürliche Person ab 16 Jahren, Anerkennung von Grundsätzen und Satzung, keine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen Partei. Staatsangehörigkeit und Wohnsitz sind keine Voraussetzung.
2 · Antrag vorbereiten
Antragsdaten und erforderliche Nachweise in einem geschützten Mitgliederbereich erfassen.
Im Bürgerbereich unter „Mitgliedschaft“; Ihre Angaben aus „Meine Daten“ werden übernommen.
3 · Prüfung
Der Antrag wird auf Vollständigkeit und die Voraussetzungen der Satzung geprüft. Eine Identitätsprüfung ist davon getrennt und keine Voraussetzung der Mitgliedschaft.
Keine Verifizierung auf dieser öffentlichen Seite.
4 · Entscheidung & Nachweis
Über die Aufnahme entscheidet der zuständige Vorstand, solange kein Gebietsverband besteht der Bundesvorstand (§ 3 Nr. 13). Gegen eine Ablehnung kann binnen eines Monats das Parteischiedsgericht angerufen werden.
Nach dem Einreichen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.