Bundesvorstand
Nach dem Satzungsentwurf führt der Bundesvorstand die Geschäfte der Partei, vertritt sie nach innen und außen und setzt die Beschlüsse des Bundesparteitags um.
Aktueller Stand
Besetzung noch nicht veröffentlicht. Namen, Funktionen und Ressorts werden hier nach den zuständigen Beschlüssen veröffentlicht. Der Satzungsentwurf beschreibt die vorgesehenen Aufgaben; diese Seite behauptet keine bereits erfolgte Wahl.
Solange Landes- oder nachgeordnete Gebietsverbände fehlen, nimmt der Bundesverband deren satzungsmäßige Aufgaben wahr, soweit gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen (Satzungsentwurf § 7 Nr. 35). Welches Bundesorgan zuständig ist, richtet sich nach der jeweiligen Aufgabe.
Aufgaben
- Geschäftsführung und Organisation der bundesweiten Parteiarbeit.
- Vertretung der Partei nach innen und außen.
- Umsetzung der Beschlüsse des Bundesparteitags.
- Verantwortung für Finanzen, Datenschutz, Sicherheit und gesetzliche Berichtspflichten.
- Bestätigung der Gründung von Gebietsverbänden nach § 7 Nr. 33.
- Abschluss des Vertrags über die digitale Infrastruktur; die wesentlichen Vertragsbedingungen sind dem Bundesparteitag offenzulegen.
Entwicklung und technischer Betrieb des Portals liegen beim EPD Plattform e.V. nach dem vorgesehenen Vertrag. Parteientscheidungen und technische Betriebsaufgaben bleiben getrennt.
Was Sie wissen sollten
Der Bundesvorstand wird nach dem Satzungsentwurf geheim für zwei Jahre gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Bis zur Neuwahl bleibt er geschäftsführend im Amt. Vorgesehen sind Vorsitz, Stellvertretung und Bundesschatzmeisteramt sowie bis zu vier weitere gewählte Mitglieder.
Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung erfolgt gemeinsam durch zwei Vorstandsmitglieder nach Nr. 60. Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben stehen in § 11, Nummern 56–62. Über politische Grundentscheidungen entscheidet das dafür zuständige Organ; der Vorstand erhält hier keine pauschale Entscheidungsvollmacht.
Maßgeblich ist der veröffentlichte Satzungsentwurf, nicht eine bereits als beschlossen ausgegebene Satzung.
Kontakt und nächste Schritte
Für Fragen oder ein Anliegen nutzen Sie den gemeinsamen Kontaktweg, bis persönliche Zuständigkeiten veröffentlicht sind.
Kontakt aufnehmen