Eigene Schwerpunkte
Landespolitische Themen gemeinsam entwickeln und im Rahmen der Zuständigkeiten gestalten.
Hier erproben wir das Portal gemeinsam. Initiativen, Kommentare und unverbindliche Testabstimmungen sind verfügbar. Mitgliedsanträge und Aufnahmen sind Tests ohne Rechtswirkung.
Ein Bürgerkonto ist keine Parteimitgliedschaft. Rechtswirksame Parteiwahlen sind nicht freigegeben; eID ist noch nicht angeschlossen.
Landesverband
Gestalten Sie die Parteiarbeit in Berlin gemeinsam mit anderen Mitgliedern: eigene Themen setzen, vor Ort diskutieren und die Gründung vorbereiten.
Regionale Themen und öffentliche Bereiche: Region Berlin öffnen →
Noch kein Landesverband. Bis zu seiner Bildung nimmt der Bundesverband die Aufgaben wahr. PROBNIK: Mitgliedschaft und Aufnahme bleiben Tests ohne Rechtswirkung.
Landespolitische Themen gemeinsam entwickeln und im Rahmen der Zuständigkeiten gestalten.
Fragen und Vorschläge mit den Mitgliedern vor Ort besprechen.
Landesparteitag, Landesvorstand und Landesschiedsgericht aufbauen.
Eine sichtbare Anlaufstelle für Mitglieder und Öffentlichkeit in Berlin schaffen.
Aktive Mitglieder der EPD² mit Hauptwohnsitz in Berlin können die Gründung im Mitgliederbereich besprechen. Lesen können alle, auch ohne Anmeldung. Eröffnen und kommentieren können nur aktive Mitglieder mit Hauptwohnsitz im Land.
Für die Gründung sind derzeit mindestens 10 Mitglieder mit Hauptwohnsitz im Land vorgesehen. Mit der Diskussion können Sie schon vorher beginnen. Die Zahl folgt der bisherigen Projektentscheidung; die neue vorgeschlagene Nr. 33a des Satzungsprojekts 0.5 übernimmt diese Zahl ausdrücklich.
Noch kein Mitglied? Mitgliedschaft vorbereiten. Ein Bürgerkonto allein ist keine Parteimitgliedschaft.
Prüfen Sie Mitgliedsstatus, Identität und Hauptwohnsitz im Bürgerbereich.
Meine Voraussetzungen prüfen →Öffnen Sie die Gründungsdiskussion Ihres Landes oder beteiligen Sie sich daran. Dort können Mitglieder Fragen, Termin und Aufgaben besprechen.
Gründung in Berlin besprechen →Bereiten Sie Einladung, Tagesordnung und Landessatzung vor. Bei der Versammlung werden Gründung und Satzung beschlossen sowie Vorstand und Schiedsgericht gewählt. Für Vorstand und Schiedsgericht sind getrennte Personen nötig.
Unterlagen ansehen →Halten Sie Protokoll, Satzung, Wahlunterlagen und den Antrag auf Bestätigung bereit. Vorbereitungsanfrage und TEST-Papierpaket: siehe Empfangsweg in der Gründungsordnung.
Stand der Einreichung ansehen →Nach dem bisherigen Satzungsentwurf ist der Landesverband erst mit der Bestätigung durch den Bundesvorstand gebildet.
Details aus der Satzung →Finden Sie im Mitgliederbereich die Menschen, mit denen Sie den Landesverband Berlin vorbereiten möchten. Sie müssen dafür noch keine vollständigen Gründungsunterlagen haben.
Vorgesehen sind Landesparteitag, Landesvorstand und Landesschiedsgericht. Sie werden bei der Gründung eingerichtet; derzeit sind sie noch nicht gebildet beziehungsweise gewählt.
Die Versammlung der Mitglieder im Land – das oberste Organ des Landesverbands. Er beschließt die Landessatzung und wählt den Landesvorstand und das Landesschiedsgericht; er tritt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr zusammen (§ 9 PartG).
Für den Landesverband Berlin gründen ist noch kein Vorstand veröffentlicht. Vorstandswahl, Gründungsversammlung und Bestätigung der Verbandsgründung sind getrennte Schritte.
Der Landesvorstand leitet den Landesverband und führt seine Geschäfte nach Gesetz, Satzung und den Beschlüssen der übergeordneten Organe. Er vertritt ihn, soweit die Satzung keine abweichende Regelung trifft (§ 11 PartG).
Solange Landes- oder nachgeordnete Gebietsverbände fehlen, nimmt der Bundesverband ihre satzungsmäßigen Aufgaben wahr (§ 7 Nr. 35 des Satzungsentwurfs); die Zuständigkeit seines jeweiligen Organs bleibt maßgeblich.
Die Diskussion ist für aktive Mitglieder mit Hauptwohnsitz im Land; PROBNIK erprobt den Ablauf ohne Rechtswirkung.
Entscheidet Streitigkeiten mit Mitgliedern und über die Auslegung der Satzung. Seine Mitglieder werden für höchstens vier Jahre gewählt und dürfen keinem Vorstand angehören (§ 14 PartG).
Grundlagen: § 8 PartG, § 11 PartG, § 14 PartG.
Der vollständige Katalog ist in Anlage 4 des Satzungsprojekts 0.5 festgelegt: acht Unterlagen mit ausfüllbaren Mustern. Die Ordnung ist als Entwurf veröffentlicht und noch nicht beschlossen.
Nach der Bestätigung teilt der Bundesvorstand die Namen der Mitglieder des Landesvorstands mit ihren Funktionen dem Bundeswahlleiter mit (§ 6 Abs. 3 PartG).
Auszug aus der Satzung, § 7 – Diskussionsentwurf 0.4 (Stand 29.09.2026), Entwurf, noch nicht beschlossen.
Kurz gesagt:
Kurzfassung; maßgeblich sind der Satzungstext in der Fassung, über die die Gründungsversammlung entscheidet, und das Parteiengesetz.
Der Antrag ist an den Bundesvorstand gerichtet. Der aktuelle Weg für Vorbereitungsanfragen und TEST-Papierpakete steht unter Wohin senden. Einreichen kann jedes Mitglied der EPD², das die Voraussetzungen erfüllt: Ihre Identität ist geprüft, Ihr Hauptwohnsitz liegt in Berlin, im Land gibt es mindestens 10 Mitglieder, die Gründungsversammlung hat stattgefunden und die Unterlagen liegen vollständig vor.
Der aktuelle Empfangsweg für Vorbereitung und TEST-Papierpakete ist in der Gründungsordnung veröffentlicht. Verbindliche Anerkennung und Übermittlung echter personenbezogener Pakete bleiben bis zur wirksamen Freigabe geschlossen. Welche Voraussetzungen Sie schon erfüllen, zeigt Ihnen der Mitgliederbereich.
Die Gründung besprechen die Mitglieder in Berlin in einer Mitgliederinitiative des Landes. Lesen können alle, auch ohne Anmeldung: Die Gründungsdiskussion hat wie jede Initiative eine eigene Seite. Sobald sie eröffnet ist, führt „Gründungsdiskussion lesen“ direkt dorthin, und sie steht auf dieser Seite als Erste unter Initiativen in Berlin. Eröffnen und kommentieren können nur aktive Mitglieder der EPD² mit Hauptwohnsitz in Berlin, nach der Anmeldung („Gründung besprechen“).
Die öffentlichen Initiativen in Berlin: zuerst die Gründungsdiskussion, dann die Initiativen auf Landesebene. Jede hat ihre eigene Seite mit ihren Kommentaren; lesen können alle, auch ohne Anmeldung.
Projektfassung 0.1 mit acht festgelegten Unterlagen, ausfüllbaren Mustern, Fristen, Prüfmaßstäben und dem aktuellen Empfangsweg. Noch nicht beschlossen; im Testbetrieb nur Vorbereitung.